Ihre Anwaltskanzleiin Bludenz:

Kompetente Unterstützung beiIhren rechtlichen Anliegen

Gegründet wurde die Rechtsanwaltskanzlei in Bludenz vor über 50 Jahren vom – im Jahr 2020 verstorbenen – Senior-Gesellschafter Dr. Guntram Lins. Wir sehen also auf eine viele Jahrzehnte lange Erfahrung in allen maßgeblichen Rechtsgebieten zurück.
Gediegene Arbeit, Treue zu Klienten und Beharrlichkeit in der Durchsetzung ihrer Ziele sind unsere vorrangige Anliegen. Wir bieten daher solide Rechtsberatung aus jahrzehntelanger Erfahrung, verbunden mit der Dynamik zur prompten Bearbeitung übertragener Aufgaben.

Als besondere Dienstleistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei können wir Besprechungen mit ihrem Gesprächspartnern – persönlich oder online – sowie Korrespondenz und Vertragsverhandlungen auch in englischer und türkischer Sprache anbieten.

Unsere Leistungen

Eines unserer Haupttätigkeitsbereiche ist das Schadenersatzrecht bzw. die Geltendmachung von Schäden und Gewährleistungsansprüchen bei zB mangelhaft erbrachten Handwerkerarbeiten, schlechter Beratung mit entsprechenden finanziellen Folgen, Lieferung von fehlerhaften Produkten und die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen. Vielfach kommt es auch bei Verkehrsunfällen zu Körperverletzungen, welche innerhalb von drei Jahren ab der Entstehung und ab Kenntnis des Schadens bei Gericht geltend gemacht werden müssen. Voraussetzung dafür, dass ein Schadenersatzanspruch besteht, ist ein rechtliches Fehlverhalten des Schädigers, wie zB im Straßenverkehr. Wir machen für Sie die entsprechenden Ansprüche nach Unfällen aller Art geltend, wehren aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter, die gegen Sie erhoben werden, ab. Wir vertreten Sie dabei sowohl bei der Geltendmachung des Anspruches, als auch bei der Abwehr von unberechtigten Forderungen Dritter, vor Gericht.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Schadenersatz & Zivilrecht

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung, Verfassung und grundbücherlichen Durchführung von Verträgen, insbesondere in folgenden Vertragsangelegenheiten:

  • Kauf- und Tauschverträge für Liegenschaften
  • Übergabeverträge für Immobilien und landwirtschaftliche Anwesen
  • Schenkungsverträge allenfalls mit entsprechenden Beschränkungen wie Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Veräußerungs- und Belastungsverbote, Ausgedingeleistungen usw.
  • Dienstbarkeitsverträge wie zB Geh- und Fahrrechte, Bebauungen, Bauabstandsnachsichten usw.
  • Wohnungseigentums- und Baurechtsverträge

In allen diesen Vertragsangelegenheiten beraten wir Sie sowohl in den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen als auch grundverkehrsbehördlichen Belangen. Dabei ergeben sich in vielen Fällen auch erbrechtliche Fragestellungen von wesentlicher Bedeutung, auf die beim Abschluss von Schenkungsverträgen – ohne dass eine entsprechende Beratung erfolgt – zumeist vergessen wird.

So sind bei einer späteren Erbschaft Schenkungen zu Lebzeiten an ein Kind oder Enkelkind zu berücksichtigen, insbesondere bei der Berechnung des Pflichtteils. Sollte also zu Lebzeiten bereits etwas an einen Pflichtteilsberechtigten (zB an die Kinder oder an den Ehegatten) verschenkt worden sein, so ist dies bei einer späteren Erbschaft zu berücksichtigen. Auch ist festzuhalten, dass der Gerichtshof im Hinblick auf Wohn- oder Fruchtgenussrechte, die sich der Geschenkgeber/die Geschenkgeberin, meistens vorbehalten, auf die Berechnung des Pflichtteils keine Auswirkungen hat (OGH 2 Ob 211/21v).

Die geschenkte Liegenschaft (Wohnung/Haus) ist im Verlassenschaftsverfahren so zu bewerten, dass der Wert dieser Liegenschaft (Wohnung/Haus) zum Zeitpunkt der Schenkung vorzunehmen ist und dann mit Hilfe des Verbraucherpreisindexes auf den Todeszeitpunkg hochzurechnen sind. Der so errechnete Wert der geschenkten Liegenschaft (Wohnung/Haus) ist sodann den sonst noch vorhandenen Werten in der Verlassenschaft hinzuzurechnen und dann der Pflichtteilsanspruch zu ermitteln. Der Beschenkte muss sodann allenfalls Pflichtteilsberechtigte entschädigen. Wenn nicht genügend Vermögen im Nachlass vorhanden ist um alle Pflichtteilsansprüche zu erfüllen, hat der Beschenkte die Differenz aus eigenem Vermögen zu finanzieren. Es muss daher bei Schenkungen zu Lebzeiten auf jeden Fall die pflichtteilsrechtliche Komponente durch einen Anwalt geklärt werden.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um das Vertragsrecht

Ein weiteres Expertengebiet unserer Kanzlei ist das Erbrecht. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben die nächsten Angehörigen (Ehegatte und Kinder) gesetzliche Erbansprüche. Sofern von Ihnen kein Testament errichtet wurde erbt die Ehegattin ein Drittel Ihres Vermögens und Ihre Kinder die restlichen zwei Drittel. Zu berücksichtigen gilt dabei, dass die Ehegattin jedenfalls das lebenslängliche Wohnungsrecht an der schon bisher bewohnten Ehewohnung hat.

Diese gesetzliche Anordnung können Sie durch die Errichtung eines Testamentes weitesgehend ändern, wobei allerdings die Pflichtteilsansprüche Ihrer nächsten Angehörigen (Ehegatte und Kinder) zu berücksichtigen sind, da diese als Pflichtteilsberechtigte entsprechende Ansprüche haben. Der Mindestanspruch den Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder haben, ist die Hälfte des oben genannten Erbteiles.

Dieser sogenannte Pflichtteilsanspruch besteht ausschließlich in Geld.

Wir beraten Sie gerne bei der Testamentserstellung und informieren auch über die Rechtsansprüche Dritter und agieren auch als Testamentsvollstrecker und setzen Ihre Interessen im allfälligen Verlassenschaftsverfahren durch. Darüberhinaus haben wir auch beste Expertiese bei der Durchführung von Erbrechtsprozessen. Das Verlassenschaftsverfahren, welches üblicherweise von Notaren abgeführt wird, können wir für Sie auch im sogenannten „schriftlichem Weg“ durchführen.

Das Testament ist aber auch nur eine Möglichkeit den letzten Willen festzulegen. Neben dem Testament gibt es aber auch noch weitere Möglichkeiten das Erbe zu regeln. Wir erstellen für Sie Testamente, Vermächtnisse, Erb- und Pflichtteilsverzichte, Erbverträge und Schenkungen auf den Todesfall.

Wir unterstützen Sie auch gerne dabei durch die Wahl der richtigen Form Ihre Angehörigen rechtlich abzusichern, den Weiterbestand Ihres Unternehmens nach Ihrem Ableben zu sichern und Auseinandersetzungen zwischen Ihren Erben bereits zu Ihren Lebzeiten zu vermeiden.

Sollte doch einmal die Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche notwendig sein, machen wir Ihre Erbansprüche auch gerichtlich geltend.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Erbrecht & Verlassenschaftsverfahren

Eines unserer fachlichen Kerngebiete umfasst das Scheidungs- und Familienrecht. In diesem Zusammenhang errichten wir auch Verträge, wie zB damit zusammenhängende Schenkungsverträge, Ehepakte, Verträge für Lebenspartner samt Testamenten und Patientenverfügungen sowie Vorsorgevollmachten.

Wir klären gerne über Rechte und Pflichten in der Familie, in der Ehe und bei der Scheidung auf.

Wir beraten und vertreten Sie bei einvernehmlichen Scheidungen, im gerichtlichen Scheidungsverfahren, bei der Obsorge- und Unterhaltsregelung für Ihre Kinder, bei der Festlegung des Ehegattenunterhaltes, der Aufteilung des Vermögens, sowie den Kontakt-/Besuchsrechtsregelungen für die Kinder.

In den meisten Fälle ist eine einvernehmliche Scheidung die für beide scheidungswilligen Ehepartner beste, billigste, einfachste, sowie nervensparendste Lösung. Eine einvernehmliche Scheidung ist immer dann möglich, wenn alle Fragen im Hinblick auf die Scheidungsfolgen, nämlich der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, die Obsorge für die Kinder, das Kontakt-/Besuchsrecht sowie auch die Vermögensaufteilung im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden können. In einer schriftlichen Scheidungsvereinbarung sind diese Scheidungsfolgen festgehalten und kann nach Vorliegen der Scheidungsvereinbarung ein entsprechender gemeinsamer Scheidungsantrag bei Gericht beantragt werden.

In einigen Fällen ist aber die Einbringung einer Scheidungsklage bei Gericht und ein damit verbundener gerichtlicher Scheidungsprozess unausweichlich. Dies insbesondere dann, wenn man sich über die Scheidungsfolgen nicht einigen kann. Ebenso dann, wenn ein Ehepartner nicht gewilligt ist, die Ehe aufzulösen. Im Scheidungsprozesse wird vom Gericht in erster Linie festgestellt, durch wen von den beiden Ehegatten das Eheaus überwiegend verschuldet wurde. Aber selbst dann, wenn ein Scheidungsklage oder ein Scheidungsprozess in die Wege geleitet werden musste, ist auch während des gerichtlichen Scheidungsverfahrens immer auch die Möglichkeit gegeben, eine einvernehmliche Scheidung auch noch während des Scheidungsprozesses herbeizuführen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Scheidungs- & Familienrecht

Wir unterstützen Sie gerne in bau- und gewerberechtlichen Ansuchen zur Erwirkung einer Baugenehmigung und/oder einer gewerberechtlichen Genehmigung für Ihr Unternehmen. Wir vertreten Sie dabei in dem vor der Bau/Gewerbebehörde abzuhaltenden bau- bzw. gewerberechtlichen bzw. betriebsanlagenrechtlichen Verfahren und stehen Ihnen dabei mit unserer Fachkompetenz gerne zur Seite. In vielen Fällen sind in solchen Verfahren auch nachbarrechtliche Fragen zu klären wie zB die vorübergehende Benützung fremder Liegenschaften während und bei der Durchführung Ihres Bauvorhabens. Gemäß den baugesetzlichen Bestimmungen ist es nämlich möglich, während der Bauzeit auch fremde Liegenschaften, zB für eine Baustraße, vorübergehend zu benützen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Bau- & Gewerberecht

Als im 5-Täler-Stern Bludenz (Skigebiete im Großwalsertal, im Klostertal samt Arlberggebiet, im Montafon, im Brandnertal und im Walgau) ansässige Anwaltskanzlei sind wir auf Rechtsstreitigkeiten nach Ski- und Snowboardunfällen spezialisiert und können Sie insbesondere bei der Klärung der Verschuldensfrage und den damit verbundenen Schadenersatzansprüchen, bei zivilrechtlichen Klagen oder bei der strafrechtlichen Verteidigung nach Skiunfällen unterstützen. Wir haben große Erfahrung bei der Beratung und Vertretung nach Skiunfällen, auch infolge einer mangelhaften Pistenbeschaffenheit/Pistenpräparierung.

Als Obmann des Wintersportvereins Bludenz ist RA Dr. Thomas Lins auch außerhalb seiner Tätigkeit in der Anwaltskanzlei ständig mit Skiunfällen und dem Skirecht beschäftigt.

Bei Skiunfällen in Österreich sind jedenfalls die sogenannten FIS- bzw. POE-Regeln (allgemeine Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes, Pistenentwurf des österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit) anzuwenden. Diese Regelungen enthalten zusammenfassend all jene Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des Skisportes im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind und werden diese Regelungen von den österreichischen Gerichten auch angewandt.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Skiunfälle & Skirecht

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei liegt im Gesellschaftsrecht.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften. Das Gesetz gibt unterschiedliche Gesellschaftstypen vor, aus denen der Gesellschafter oder die Gesellschafter den für sie richtigen Gesellschaftstyp wählen müssen.

Diese sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Aktiengesellschaft (AG), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft (stG), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen.).

Die erste und wichtigste Frage, die es zu klären gibt, ist, welcher Gesellschatstyp der richtige für Sie ist. Bei der Beantwortung dieser Kernfrage orientieren wir uns an Ihren persönllichen Verhältnissen, Ihren Plänen und Ihren Zielen. Dabei ist zu beachten, dass es wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen Gesellschaftstypen, insbesondere hinsichtlich der Gründungsmodalitäten, der Organstruktur, der Haftungsformen bzw. Haftungsstruktur und in Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Belangen gibt, über die wir Sie – in enger Absprache mit Ihrem Steuerberater – vollumfänglich aufklären.

Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei Umgründungen, bei Verschmelzungen, bei Spaltungen, bei Kauf- und Verkauf von Geschäftsanteilen, beim Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf, bei Unternehmensnachfolge, bei Betriebsübergaben, bei Betriebsauflösungen etc.

Insbesondere auch bei Gesellschafts- bzw. Gesellschafterstreitigkeiten können wir auf unsere jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen und setzen Ihre Ansprüche durch bzw. wehren ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Gesellschaftsrecht

Auch das Mietrecht ist ein sehr komplexes Thema, welches einem fortlaufendem Wandel unterworfen ist und in verschiedenen Gesetzen – zum Teil sehr unterschiedlich – geregelt wird. Denn je nach dem, ob ein Mietverhältnis in den Vollanwendungsbereich, in den Teilanwendungsbereich oder überhaupt nicht in den Anwendungsbereich (Vollausnahme) des Mietrechtsgesetzes fällt, kann die Beantwortung einer Rechtsfrage sehr unterschiedlich ausfallen bzw. ein gerichtliches Verfahren zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gelangen.

Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise in diesem komplexen Rechtsgebiet vertreten und beraten wir Sie in sämtlichen Mietrechtsangelegenheiten, sei es gerichtlich oder außergerichtlich und setzen Ihre Ansprüche durch bzw. wehren zu Unrecht gegen Sie erhobene Ansprüche ab.

Gerne bereiten wir für Sie auch professionelle Mietverträge unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen sowie der aktuelle Rechtsprechung vor oder überprüfen Ihre bestehenden Mietverträge und bewahren Sie dadurch vor unliebsamen Überraschungen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Mietrecht

Private oder wirtschaftliche Fehlentscheidungen können leider oft zu Schulden führen, die Sie als Privatperson oder Unternehmen nicht mehr im Stande sind, zu bewältigen. Es ist ratsam, möglichst frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn es finanziell kritisch wird und sich Hilfe zu holen.

Unsere geschäftsführenden Rechtsanwälte, Dr. Thomas Lins und Dr. Hamit Öztürk, sind beide in der Insolvenzverwalterliste eingetragen und verfügen über ein umfangreiches Wissen sowie über umfangreiche Erfahrung im Insolvenzrecht.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie sowohl in Unternehmensinsolvenzen als auch in Privatinsolvenzen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Insolvenzrecht

Strafverfahren, Zivilverfahren und Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Verkehrsunfällen sind keine Seltenheit. Oft sind nur kleine Details entscheidend für den Ausgang solcher Verfahren und schlussendlich für die Frage, wer die Verwantwortung für einen Verkehrsunfall trägt bzw. wer schuld ist.

Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie bei Unfällen jeglicher Art, sei es mit einem Kraftfahrzeug (z.B. Auto), mit nicht motorisierten Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) oder zu Fuß.

Dabei profitieren wir von unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise, die wir in unzähligen Gerichts- und Verwaltungsverfahren gewonnen haben.  Wir setzen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche (Sachschäden, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Pflegekosten, Haushaltshilfekosten etc.) durch bzw. wehren zu Unrecht gegen Sie erhobene Ansprüche ab.

Gerne beraten, unterstützen und vertreten wir Sie auch in Verwaltungsstraf- und Führerscheinentzugsverfahren.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Verkehrsunfallrecht

Ein weiteres unserer Spezialgebiete ist das Strafrecht.

Ermittlungs- und Strafverfahren stellen regelmäßig Ausnahmesituationen für die Betroffenen dar. Jeder von Ihnen wird den Spruch „Alles, was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden“ aus Büchern, Filmen oder persönlicher Erfahrung kennen.

Sollten Sie tatsächlich einmal mit diesen Worten konfrontiert werden, ist es höchste Zeit, sich professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu holen und sich nicht zur Sache zu äußern, bis Sie mit uns gesprochen haben.

Unsere Rechtsanwälte verfügen über jahrelange Erfahrungen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger und haben bereits eine Vielzahl an diversionellen Erledigungen, Freisprüchen und von Einstellungen von Straf- und Ermittlungsverfahren für unsere Mandanten erreicht.

Das Erfolgsrezept eines strafrechtlichen Verfahrens liegt vor allem in der fundierten Vorbereitung des Verfahrens, insbesondere im Ermittlungsverfahren, zumal in diesem Verfahrensstadium die Weichen für den späteren Ausgang des Strafverfahrens gestellt werden. Fehler, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens begangen werden, können später kaum mehr korrigiert werden. Vor diesen Fehlern bewahren wir Sie.

Gerne beraten, unterstützen und verteidigen wir Sie in strafrechtlichen Verfahren.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Anliegen rund um Strafrecht

Unsere Anwälte

Dr. THOMAS LINS

  • Rechtsanwalt seit 1994
  • Diplom- und Doktoratsstudium Universität Innsbruck
  • Universitätslehrgang: Betriebswirtschaft für Juristen
  • Obmann des Wintersportverein Bludenz
  • von 1995 bis dato Stadtvertreter der Stadt Bludenz
  • von 2002 bis 2015 Stadtrat für Wirtschaft und Kultur in Bludenz
  • von 2005 bis 2022 Aufsichtsratsvorsitzender der Sparkasse Bludenz Bank AG

+43 5552 62287

office@anwaelte-lins.at

Dr. Hamit Öztürk

  • Rechtsanwalt seit April 2018
  • Diplomstudium Universität Innsbruck
  • Auslandsstudium Yeditepe Universität, Istanbul, Türkei
  • Doktoratsstudium Universität Innsbruck
  • Rechtsanwaltsprüfung mit Auszeichnung
  • seit April 2018 selbständig als Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins und Dr. Öztürk KG

+43 5552 62287

office@anwaelte-lins.at

Unser Team

Unser Kanzleiteam ist jederzeit gerne für Sie da:

  • Christiane Lins
  • Ulrike Misic
  • Rita Lehmann
  • Patricia Fleischer